Kündigung, Versetzung, Gehaltsreduzierung – Personalmaßnahmen sind im Alltag eines Betriebes nicht wegzudenken.


Da Fehler bei Personalmaßnahmen weitreichende Konsequenzen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer haben können, ist eine umfassende Beratung durch den Anwalt für beide Seiten wichtig.


Das Arbeitsrecht bildet eines der Schwerpunkte in unserer Kanzlei. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.


Hinweise für die jeweilige Gruppe finden Sie auf den folgenden Seiten:

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitgeber