Verkehrsunfall – Auch bei eindeutiger Schuldfrage wird automatisch nicht immer der gesamte Schaden reguliert


Wie schnell ist es passiert: Am Zebrastreifen angehalten und der Hintermann hat es zu spät gesehen. Doch nach dem ersten Schrecken sieht man, dass offenbar nicht viel passiert ist. Es ist auch niemand verletzt. Der Hintermann gibt seine Versicherungsnummer bekannt und das Fahrzeug wird in die Werkstatt gebracht. Dort wird erklärt, dass die Versicherung alles bezahlt und man sich um alles kümmert. Selbstverständlich gibt es auch einen Mietwagen. Warum sollte man sich also Sorgen machen, da ja „alles bezahlt werden wird.

Der Ärger beginnt jedoch schon oft wenige Tage später. Trotz klarer Sachlage müssen Fragebögen ausgefüllt werden, was sich für den Laien oft schwierig darstellt.

Ansprüche des Geschädigten auf ein versicherungsunabhängiges Gutachten (ab einer bestimmten Schadenhöhe) durch einen selbst zu bestimmenden Sachverständigen, die Erstattung der allgemeinen Kostenpauschale oder die Erstattung der Wertminderung des beschädigten Fahrzeuges fallen oft unter den Tisch.

Dann werden oftmals Mietwagenrechnungen nicht vollständig ausgeglichen, weil man dem Geschädigten vorwirft, kein „Schnäppchen angemietet zu haben, obwohl die ständige Rechtsprechung der deutschen Gerichte nahezu einhellig sagt, dass es nicht zur Pflicht eines Geschädigten zählen kann, eine „Ausschreibung bei Mietwagenunternehmen vorzunehmen.

Sofern kein Mietwagen in Anspruch genommen wird, stehen dem Geschädigten Nutzungsausfallpauschalen zu. Auch hier werde durch die Versicherungen oftmals ungerechtfertigte Abzüge vorgenommen oder keine Zahlungen geleistet.

Durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann der Geschädigte beruhigt sein, dass er die ihm zustehenden Ansprüche erstattet bekommt. Daneben braucht er sich dann nicht um Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung zu bemühen und auch keine Fragebögen ausfüllen.



Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls von Beginn an.


Kosten für die außergerichtliche Vertretung

Die Kosten für die außergerichtliche Schadensregulierung trägt die gegnerische Versicherung

Traffipax


 

Verkehrsordnungswidrigkeiten / Verkehrsstrafrecht

Wir helfen auch in Bußgeld- und Strafsachen rund um den Straßenverkehr, wie beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Vor Einlegung eines Rechtsmittels findet eine umfangreiche Beratung statt, es erfolgt durch uns zunächst auch eine Einschätzung der Erfolgsaussichten. Sofern diese gegeben sind, vertreten wir unsere Mandanten auch vor Behörden und Gerichten.