Im Bereich des Erbrechts beraten und unterstützen wir in Rechtsfragen von Erbfolge und Testamenten und sind auch im Bereich der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche tätig. Wir übernehmen auch rechtliche Betreuungen in Erbangelegenheiten.
Im Bereich des Familienrechts sind wir für unsere Mandanten im Falle einer Scheidung oder in Unterhaltsfragen tätig. Wer beraten auch im Zusammenhang mit Eheverträgen und Scheidungsfolgeverträgen, mit denen einvernehmliche Trennungen geregelt werden.