Personalmaßnahmen sind im Betriebsablauf nicht wegzudenken. Eine gute Vorbereitung hilft jedoch, teure und langwierige Prozesse vor den Arbeitsgerichten zu vermeiden. Ein guter Arbeitsvertrag ist die Basis für eine gute Personalarbeit. Eine anwaltliche Mitwirkung bei der Vertragserstellung zahlt sich in den meisten Fällen aus. In Fragen des Personalabbaus oder bei Versetzungen helfen wir, Fehler – beispielsweise bei der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialauswahl – zu vermeiden. Wir beraten und unterstützen auch in Verhandlungen mit Tarifvertragsparteien zu tarifrechtlichen oder allgemeinen betrieblichen Fragen, in Auseinandersetzungen mit Betriebsräten oder bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen. Auch bei Fragen des Disziplinarrechtes bieten wir Unterstützung an. Sofern ein Prozess notwendig ist, übernehmen wir die Vertretung unserer Mandanten vor allen bundesdeutschen Arbeitsgerichten sowie den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.