Betriebliche Umstrukturierungen oder Betriebseinstellungen haben in aller Regel auch unmittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigten. Oft kommt es zu Kündigungen, aber auch Lohneinbußen und Versetzungen können die Folge sein. Anwaltliche Hilfe ist meist notwendig, um Nachteile durch eventuelle Fristversäumungen oder ungünstigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu vermeiden. Gerade im Arbeitsrecht sind häufig Fristen zu beachten. Beispielsweise muss die Sozialwidrigkeit einer Kündigung binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht eingeklagt worden sein. Auch Abmahnungen oder sonstige „Disziplinarmaßnahmen sind nicht selten Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Da hier oftmals der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, sollte ein Anwalt um Rat gefragt werden. Eine Abfindungszahlung muss unter Berücksichtigung der Folgen hinsichtlich des Arbeitslosengeldes und den Regelungen der Sozialversicherungsträger vereinbart werden. Dabei sind viele Vorschriften zu beachten, die der Betroffene und meist auch der Arbeitgeber nicht kennt – was oft Unannehmlichkeiten insbesondere für den Arbeitnehmer nach sich zieht. Legt der Arbeitgeber einen Änderungsvertrag vor, empfiehlt es sich auch, diesen mit einem Anwalt zu besprechen. Für den betroffenen Mitarbeiter stellt sich stets die Frage, ob er die Maßnahme seines Arbeitgebers hinnehmen soll. Möglichkeiten zur Vorgehensweise gegen Personalmaßnahmen und die Erörterung der aktuellen Sach- und Rechtslage für den Einzelnen stehen daher zunächst im Mittelpunkt des Beratungsgespräches. Wir versuchen, unseren Mandanten Lösungswege aufzuzeigen und geben Empfehlungen für weitere Schritte ab. Auch schalten wir uns auf Wunsch des Mandanten in Verhandlungen mit Arbeitgebern ein. Sofern ein Prozess notwendig ist, übernehmen wir die Vertretung unserer Mandanten vor allen bundesdeutschen Arbeitsgerichten sowie den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.