Versetzung, Abordnung – auch Beamte sind oft von rechtswidrigen Personalmaßnahmen betroffen


Viele Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind beamtet. Die Verbeamtung hat gegenüber einem Angestelltenverhältnis einen großen Vorteil: Eine Beendigung des Beamtenverhältnisses durch den Dienstherren ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beamter aus disziplinarrechtlichen Gründen aus dem Dienst entfernt wird.


Trotzdem treten im Verhältnis zwischen Dienstherren und Beamten viele rechtliche Probleme auf. Eine Versetzung kann rechtswidrig sein, da kein dienstlicher Grund vorliegt. Eine Abordnung erfolgt ohne Rücksicht auf die dem Dienstherren obliegende Fürsorgepflicht. Ein Kollege wird schon zum zweiten Mal in kurzer Zeit befördert, während andere Kollegen bereits zehn Jahre auf eine Beförderung warten…



Ein Spezialgebiet unserer Kanzlei ist das dem besonderen Verwaltungsrecht zugehörige Recht des öffentlichen Dienstes. Wir beraten Beamte in allen Fragen des Bundesbeamtengesetzes, bei Beförderungen, im Disziplinarrecht oder in besoldungsrechtlichen Problemen.


Neben Beratung in allen Bereichen des Beamtenrechtes führen wir auch Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der Dienstherren oder in Leistungsangelegenheiten durch. Da Widersprüche gegen Personalmaßnahmen, die sofort vollziehbar sind, keine aufschiebende Wirkung haben, stellen wir regelmäßig auch Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz, um zeitnah und effektiv zu helfen.


In Klageverfahren vor allen bundesdeutschen Verwaltungsgerichten und in Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht vertreten wir ebenfalls die Interessen unserer Mandanten.


Nicht zuletzt beraten und vertreten wir Beamte in allen disziplinarrechtlichen Fragen sowie bei Beurlaubungen und der Rückkehr aus einer Beurlaubung.