Für Firmen und Privatpersonen ziehen wir fällige Forderungen ein. Hierzu zählt auch die Titulierung der Ansprüche im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens sowie die Einleitung und Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Durch die Beauftragung eines Anwaltes können oftmals gegenüber dem Schuldner nicht durchsetzbare Inkassokosten eingespart werden. Inkassokosten werden von den Gerichten in aller Regel dem Gläubiger nicht zugesprochen, während die Anwaltskosten bei einem berechtigten Anspruch durch den Gegner auszugleichen sind.