Wir beraten auch in Fragen des allgemeinen Zivilrechtes, beispielsweise im Kaufrecht, im Mietrecht oder im Bereich des Schadensersatzes.

Hierzu zählt auch die Vertretung vor den Amts- und Landgerichten sowie die außergerichtliche Interessenwahrnehmung. In bußgeldrechtlichen Angelegenheiten (Ordnungswidrigkeitenrecht) vertreten wir Mandanten vor den Amtsgerichten. Im Strafrecht beschränken wir uns auf Straßenverkehrsdelikte.

In anderen Rechtsgebieten, die nicht bei uns bearbeitet werden können (so z.B. Sozialrecht, Arzthaftungs- und Medizinrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Patentrecht, Aktienrecht), helfen wir Ihnen gerne, einen Spezialisten zu finden.